03.07.2023

Änderung der Regelung zur Beteiligungsgrenze in den KfW-Produkten

Die für die KfW bankdurchgeleiteten Förderprodukte geltende Regelung zur Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen und vergleichbaren Finanzinstitutionen hat die KfW zum 01.07.2023 teilweise geändert, sofern in den produktspezifischen Merkblättern nicht anders geregelt ist. Das betrifft folgende Förderprogramme der KfW:

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
  • IKU Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (202)
  • Investitionskredit Digitale Infrastruktur - Standardvariante (206)
  • KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)
  • Investitionskredit Digitale Infrastruktur - Individualvariante (239)
  • Venture Tech Growth Financing (VTGF) (803/866)
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität - Standardvariante (268)
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität - Individualvariante (269)

Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen künftig in den Produkten ohne Haftungsfreistellung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Hiervon ausgenommen ist das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut. Für dieses gilt über die gesamte Kreditlaufzeit eine maximale Grenze für die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung am geförderten Unternehmen in Höhe von 25 %.

In den Produkten mit Haftungsfreistellung bzw. Risikoübernahme durch die KfW gilt grundsätzlich weiterhin, dass Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen nicht mit mehr als 25 % am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein dürfen. Ausgenommen hiervon sind Private Equity Investoren. Diese dürfen auch in Produkten mit Haftungsfreistellung bzw. Risikoübernahme durch die KfW unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Die für die einzelnen Förderprodukte geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen produktspezifischen Merkblättern. Die Merkblätter und weitere Informationen zu den Förderprogrammen sind auf der Webseite der KfW einsehbar.