03.07.2023

Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

Die "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" unterstützt Unternehmen jeder Größe bei Investitionen in ausgewählte klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten, die gemäß EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig eingestuft sind. Ziel ist es, Vorhaben von Unternehmen zu fördern, die zur Erreichung von Klimaneutralität und zur Abkehr von fossilen Energien in Deutschland und Europa beitragen. 

Um die Einhaltung der Mindeststandards der aktuellen Paris-kompatiblen Sektorleitlinien weiterhin sicherzustellen, hat die KfW zum 01.07.2023 die Technischen Mindestanforderungen zu den Modulen A, B und F in den entsprechenden Anlagen zum Merkblatt im Programm angepasst:

  • Modul A: Förderfähig sind unter der Maßnahme A 3.5. "Herstellung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" nur noch Fahrzeuge, die spezifische CO2-Abgasemissionen von Null aufweisen. Hierunter fallen beispielsweise E-Autos, aber nicht mehr Hybridfahrzeuge.
  • Modul B: Unter Maßnahme B 3 "Herstellung von Eisen und Stahl" gibt es ebenfalls Anpassungen. Während Effizienzmaßnahmen an allen bestehenden Anlagen, die die vorgegebenen CO2-Schwellenwerte einhalten, weiterhin förderfähig sind, ist eine Neuzustellung auf vorgegebene klimafreundliche Technologien (wie zum Beispiel Direktreduktion mit Erdgas oder Wasserstoff) beschränkt.
  • Modul F: Entsprechend wurde auch die Förderbedingung für Maßnahme F 1.5. "Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW) und N1 (Personenbeförderung)" angepasst.

Die drei geänderten Anlagen zum Merkblatt (Technische Mindestanforderungen Modul A, B und F) stehen Ihnen seit dem 01.07.2023 auf der Programmwebseite der KfW zur Verfügung.