01.06.2023

Neues Produkt der LfA Bayern "Wohnungsunternehmenskredit"

Zur Unterstützung der von den Energiepreissteigerungen betroffenen bayerischen Wohnungsunternehmen führt die LfA den neuen Wohnungsunternehmenskredit ein. Der Wohnungsunternehmenskredit steht Wohnungsunternehmen zur Verfügung, die eine vorübergehende Liquiditätslücke aufweisen, die aus der temporären Differenz zwischen erhöhten Vorauszahlungen der Wohnungsunternehmen an die Versorger von Strom, Gas und Wärme und den geringeren Abschlagszahlungen der Mieterinnen und Mieter (Privatpersonen) entstanden ist oder entstehen wird (unter Berücksichtigung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse). Der Darlehensbetrag pro Unternehmensgruppe beläuft sich auf min. 500.000 EUR und max. 10 Mio. EUR und ist begrenzt auf die geschilderte Liquiditätslücke im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.12.2023. Die Darlehenslaufzeit beträgt 2 Jahre, mit der Möglichkeit von 0, 1 oder 2 Tilgungsfreijahren. Der Wohnungsunternehmenskredit ist mit einer obligatorischen 80%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet. Anträge können ab sofort und bis längstens zum 01.11.2023 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt mit dem LfA-Vordruck Nr. 100 über das Produkt Energieliquiditätskredit (LK5) - Laufzeittyp 3/1/3. Weitere Informationen sind der Webseite der LfA aus dem Merkblatt "Wohnungsunternehmenskredit" zu entnehmen.