01.03.2023

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Die Förderung unterteilt sich in folgende Förderprogramme:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - Kommunen (498)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude - Kommunen (499)

Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Förderfähig sind sowohl die Kosten für das Bauwerk als auch für die notwendigen technischen Anlagen, die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Dienstleistungen zugunsten einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Dazu zählt etwa die Einbindung von Energieeffizienz-Fachleuten.

Sowohl Bauherren und Bauherrinnen sowie alle Ersterwerbenden können die Förderung beantragen. Das umfasst etwa natürliche Personen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Genossenschaften, Unternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Ausgenommen sind grundsätzlich Bund, Länder sowie deren Einrichtungen und politische Parteien.

Die Förderungen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Grundsätzlich fördert sie die Bauvorhaben durch einen im Vergleich zum Finanzmarkt günstigen Kredit. Lediglich den Kommunen können auch Zuschüsse gewährt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen sind auf der Webseite der KfW einsehbar.