01.12.2022

Neues Förderangebot begleitet Photovoltaik-Pflicht ab 01.12.2022

Der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen kommt im Rahmen der vom Land angestrebten Klimaneutralität bis 2040 eine besondere Rolle zu. Deshalb enthält das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) seit Mai 2022 für den Neubau von Wohngebäuden eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage (PV). Ab Januar 2023 gilt die PV-Pflicht auch bei umfangreichen Dachsanierungen.

Für Unternehmen bzw. größere Vorhaben besteht mit der Energiefinanzierung seit dem 15.09.2022 ein bedarfsgerechtes Förderangebot. Dieses wird nun um das wohnwirtschaftliche Förderangebot für den Kreis der Privatpersonen, die PV-Anlagen an Wohngebäuden installieren möchten, erweitert. Mit dem Start des Programms Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik trägt die L-Bank zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus mit max. drei Wohneinheiten bei teilweiser Selbstnutzung eine Photovoltaik-Anlage installieren, erhalten mit dem neuen Förderangebot ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Antragstellung erfolgt einfach und schlank im bewährten Hausbankenweg. Anträge können ab 01.12.2022 gestellt werden.

Vorhaben, die nicht über das Programm Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik gefördert werden (z. B. PV-Anlagen auf vermieteten Wohnhäusern), können in der Energiefinanzierung begleitet werden. Um die Attraktivität der wohnwirtschaftlichen Programme zu erhöhen, kann das Kombi-Darlehen Wohnen auch als Ergänzungsfinanzierung für Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik genutzt werden.

Weitere Informationen zu den Programmen der L-Bank sind auf der Webseite der L-Bank einsehbar.