05.10.2022

ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen in Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase im Freistaat Sachsen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus-Förderrichtlinie Gründungsberatung 2021-2027 - FRL GRB) veröffentlicht. Mit der neuen Richtlinie wird die Mittelstandsrichtlinie vom 23.03.2020 abgelöst.

Die Förderung soll Existenzgründern einen leichteren Zugang zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase ermöglichen, damit sie Entscheidungen in Bezug auf ihr Gründungsvorhaben gut vorbereitet treffen können. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch nachhaltige Existenzgründungen zu stärken und zum Aufbau von Beschäftigung beizutragen.

Gefördert werden Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, die dazu dienen, über die Neugründung oder die Übernahme eines Unternehmens zu entscheiden und diese vorzubereiten. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Dazu zählt auch die Aufnahme oder Übernahme einer freiberuflichen Tätigkeit. 

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Festbetrag mittels Kosten je Einheit
  • Festbetrag von 400 EUR je Tagwerk für Beratungen zur Neugründung, für max. 5 Tagwerke
  • Festbetrag von 500 EUR je Tagwerk für Beratungen zur Unternehmensnachfolge, für max. 10 Tagwerke

Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Webseite der SAB einsehbar.