22.09.2022

Integration der Berechnung der CO2-Einsparung in eine neue Web-Anwendung

Zum 22.09.2022 stellt die KfW für die Programme:

  • IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
  • Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)

auf ihren Produktseiten eine neue Web-Anwendung zur Verfügung. In diese Anwendung wurde die Berechnung der CO2-Einsparung für die Maßnahmen aus diesen Programmen integriert. Zum 01.01.2023 wird eine Berechnung der CO2-Einsparung mit Hilfe der Anwendung verpflichtend. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 erfolgt noch keine Berücksichtigung der Daten aus der Berechnung der CO2-Einsparung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.