23.08.2022

TAB-Bürgschaftsprogramm - Unterstützung von Thüringer Unternehmen

Zur Unterstützung von Unternehmen in Thüringen, die vom Kriegsgeschehen in der Ukraine und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft betroffen sind, erweitert der Freistaat Thüringen das TAB-Bürgschaftsprogramm. Zur Richtlinie vom 03.08.2015 gelten gemäß der Zweiten Änderung der Richtlinie für Bürgschaftsgewährungen bis zum 31.12.2022 zusätzlich die folgenden Regelungen:

Bürgschaften können bei Einhaltung der Bedingungen auf der Grundlage der folgenden Bundesregelungen übernommen werden:

  • Befristeter Krisenrahmen - Bundesregelung Bürgschaften 2022
  • Befristeter Krisenrahmen - Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022

Antragsberechtigt sind auch Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Bürgschaften zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten können bis maximal 90 % der Kreditsumme gewährt werden. Das Bürgschaftsentgelt kann abweichend von den Regelungen des "Entgeltmerkblattes für die Übernahme von Bürgschaften nach dem TAB-Bürgschaftsprogramm" festgelegt werden.

Die Bürgschaften können mit anderen Beihilfemaßnahmen des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 (z. B. Bundesregelung Bürgschaften 2020, Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020), Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung sowie Beihilfen nach AGVO kumuliert werden, sofern die Kumulierungsvorschriften einschlägig sind und die Beihilfehöchstgrenzen eingehalten werden.

Für die Inanspruchnahme weiterer Beihilfen nach den Bundesregelungen sind die nach den Bundesregelungen festgelegten Höchstbeträge zu berücksichtigen. Mit der Antragstellung ist die Betroffenheit des Unternehmens (u. a. durch Umsatzrückgänge, Produktionsausfälle, Schließung von Produktionsstätten, gestiegene Energiekosten...) nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Bürgschaftsprogramm sind auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank einsehbar.