23.08.2022

Förderaufruf zur Förderung von Nachhaltigkeit und Innovation im Land Hessen

Am 08.08.2022 wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) zur Antragstellung für drei Zuschüsse aus dem "Programm des Landes Hessen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027" aufgerufen.

Das Ziel des Förderaufrufs ist das Erreichen verschiedener politischer und spezifischer Ziele in den Bereichen Innovation und Nachhaltigkeit. Die Antragstellung beginnt für alle drei Programme am 16.08.2022 und erfolgt digital über das elektronische Kundenportal der WIBank. Die Anträge werden darauf folgend einer fachtechnischen Prüfung unterzogen. Antragsteller müssen entweder in Hessen ansässig sein oder dort eine Betriebsstätte besitzen.

1. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen
Zur Stärkung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Standorts Hessen soll das nachhaltige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sowie kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung gefördert werden. Hierfür finanziert das HMWEVW einzelbetriebliche F&E-Vorhaben auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung mit einem maximalen Förderbetrag von 500.000 EUR. Der Förderanteil beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung. In der Experimentellen Entwicklung bestimmt sich die Höhe des Anteils je nach Status des Unternehmens.

2. Förderung innovativer Energievorhaben
Ziel ist die Unterstützung der Energiewende in Hessen mit neuen Strategien, Technologien oder Verfahren, die unter anderem zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, der Nutzung erneuerbarer Energien oder der Speicherung von Energie entwickelt/angewendet werden. Die Förderung richtet sich an Vorhaben auf dem Gebiet der experimentellen Entwicklung, insbesondere Durchführbarkeitsstudien sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben, inklusive Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen. Diese können auch als Verbundförderung durchgeführt werden. Die anteilige Höhe der Förderung bestimmt sich nach der Art und Größe des Antragstellers, der Einbindung von Verbundpartnern sowie dem Fördergebiet.
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.

3. PIUS-Invest
Die Förderung unterstützt Unternehmen in der Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die zu einer Verringerung der Kohlendioxid-Bilanz durch eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und/oder ein Schließen von Stoffkreisläufen entlang der gesamten Prozesskette beitragen. So können förderfähige Maßnahmen zum Beispiel zur effektiveren Speicherung von Energie, der Verteilung und Nutzung von erneuerbaren Energien oder der Einsparung von Wertstoffen beitragen. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft. Der Förderanteil ist maximal 30 %, kann sich jedoch auf maximal 40 % erhöhen, wenn pro EUR Projektförderung mindestens 2 kg Kohlendioxid eingespart werden. Zur Bewilligung der Förderung muss mindestens 1 kg pro EUR Projektförderung eingespart werden. Der maximale Förderbetrag von 500.000 EUR bleibt in beiden Fällen gleich.

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Programmseite des HMWEVW.