12.08.2022

Anpassung des Programms "NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen" zum 15.08.

Die NRW.BANK hat das Förderprogramm "NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen" in verschiedene Punkten zum 15.08.2022 angepasst.

So wird das Förderprogramm um den Förderzugang "Bestätigung Energieeffizienzexperte/-in" für den Bereich Neubau und Ersterwerb von Neubauten erweitert. Über diesen neuen Zugang werden die Effizienzhausstandards EH40 EE und EH40 Plus im Neubau und Ersterwerb gefördert. Der neue Förderzugang wird zunächst bis zum 31.12.2022 befristet.

Die Antragstellenden müssen eine Bestätigung eines/r Energieeffizienzexperten-/in nach Durchführung des Vorhabens vorlegen, aus der der erreichte Effizienzhausstandard (EH40 EE / EH40 Plus) hervorgeht. Die Kosten für den/die Energieeffizienz-Experten/-Expertin können mit in die Förderung einbezogen werden.
Die Finanzierungsquote im Neubau bleibt bei max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten abzüglich anderer Förderungen (Zuschüsse o. ä.).
Neu ist, dass der Darlehenshöchstbetrag auf max. 250.000 EUR beschränkt wird.
Die NRW.BANK teilt außerdem mit, dass die Darlehensförderung der Einzelmaßnahmen im Programm "NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen" in Ergänzung zum BAFA-Zuschuss weiterhin möglich ist.

Weitere Informationen sowie die aktuell zur Verfügung stehenden Dokumente sind auf der Programmseite der NRW.BANK veröffentlicht.