14.07.2022

Programmänderung im Programm Landesbürgschaft Hessen

Die WIBank hat das Förderprogramm Landesbürgschaft mit Wirkung 07/2022 geändert. Das Bürgschaftsobligo bei Landesbürgschaften sollte oberhalb 1,25 Mio. EUR liegen. Zuvor lag der Betrag bei 2,5 Mio. EUR. Zusätzlich steht das Sonderprogramm "Bürgschaften zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (BKR-Bundesregelung-Bürgschaften 2022) zur Verfügung. Im Rahmen der befristeten BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022 können auf Basis der bestehenden Bürgschaftsrichtlinien erhöhte Bürgschaftsquoten von bis zu 90 % der Kreditsumme für Betriebsmittel- und Investitionskredite gewährt werden. Das Eigenobligo des Kreditinstitutes muss daher, auch beihilferechtlich begründet, grundsätzlich mindestens 10 % betragen. Die Laufzeit beträgt i. d. R. maximal 6 Jahre, im Ausnahmefall und bei Entrichtung erhöhter Bürgschaftsentgelte maximal 8 Jahre. Die Höchstgrenze des Gesamtkreditbetrages kann bis zu 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Rechnungsperioden oder 50 % der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Einreichung des Bürgschaftsantrags betragen. In begründeten Ausnahmefällen (besonders starke Betroffenheit) kann der Kreditbetrag erhöht werden. Diese Regelung gilt für Bürgschaften an Unternehmen in allen Wirtschafsbereichen, die bis zum 31.12.2022 gewährt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm können auf der Webseite der WIBank eingesehen werden.