13.07.2022

Neustart des Bürgschaftsprogramms des Landes Baden-Württemberg und der L-Bank ab 01.07.2022

Zum 30.06.2022 endete das Bürgschaftsprogramm "Individuelle Bürgschaft" des Landes und der L-Bank. Das Land und die L-Bank haben die Grundlage des Bürgschaftsprogramms an die künftigen Erfordnernisse angepasst und zum 01.07.2022 neu veröffentlicht. Das neue Bürgschaftsprogramm wird nun unter dem Namen "Allgemeine Bürgschaft" fortgeführt. Mit dem Bürgschaftsprogramm können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg unterstützt werden.

Es können Bürgschaften im Rahmen von Vorhaben zur Digitalisierung, Effizienzsteigerung oder sonstigen Innovationen übernommen werden. Dabei ist es dem Land und der L-Bank ein besonderes Anliegen, Investitionen von Unternehmen in deren Transformationsprozess hin zum nachhaltigen Wirtschaften wie z. B. E-Mobilität, Dekarbonisierung oder Klimaschutz allgemein zu begleiten.

Es ergeben sich folgende signifikante Neuerungen:

  • Die untere Zuständigkeitsgrenze der L-Bank liegt bei größer 1,25 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag.
  • Die obere Zuständigkeitsgrenze der L-Bank liegt bei 15 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag.
  • Bürgschaftsbeträge größer 15 Mio. EUR werden als Landesbürgschaften gewährt.
  • Neben der Kapitalforderung können zukünftig Kapitalzinsen verbürgt werden.
  • In Einzelfällen kann statt der Bürgschaft eine Garantie übernommen werden; in Sonderfällen kann die L-Bank statt einer Bürgschaft oder einer Garantie zusammen mit anderen Finanzierungsinstituten eine Kredittranche zur Verfügung stellen.
  • Die Rückbürgschaft des Landes wird ab dem 01.07.2022 dauerhaft verlängert.

Weitere Informationen zu der neu aufgelegten Bürgschaft können Sie auf der Webseite der L-Bank einsehen.