01.07.2022

Einführung eines "Nachhaltigkeitsbonus" in den Förderprogrammen der L-Bank

Der Mittelstand in Baden-Württemberg befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Kernthemen sind dabei Innovation, Digitalisierung und der Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft, der sich an den Klimaschutzzielen des 2021 novellierten Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg orientiert. Demnach soll bis 2040 über eine schrittweise Minderung der Netto-Treibhausgas(THG)-Emissionen die „Klimaneutralität“ erreicht werden. Viele Großunternehmen haben sich selbst konkrete strategische Ziele für ihre Klimaneutralität gesetzt und stellen daraus resultierende Anforderungen immer stärker und sehr konkreter auch an ihre Geschäftspartner. Mit diesem Druck steigt die Aufmerksamkeit und die Veränderungsbereitschaft des Mittelstands für das Themenfeld Klimaneutralität. Während sich für Innovation und Digitalisierung bei der L-Bank bereits seit Jahren ein vergleichsweise breites Förderangebot etabliert hat, werden Klimaschutzsaspekte im gewerblichen Fördergeschäft bislang noch nicht ganzheitlich, unternehmensbezogen adressiert.

Zum 01.07.2022 wird in den Breitenförderprogrammen Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) und in der Investitionsfinanzierung der „Nachhaltigkeitsbonus“ eingeführt. Der „Nachhaltigkeitsbonus“ ist eine zusätzliche Zinsverbilligung in den vorgenannten Programmen und soll einen Anreiz schaffen, sich verstärkt mit dem Thema Klimaschutz zu beschäftigen. Zudem werden Beratungsangebote verknüpft, um das wichtige Thema „klimaneutrale Wirtschaft“ für Unternehmen und deren Finanzierungspartner leichter zugänglich zu machen.

Die L-Bank veröffentlichte zum Thema "Nachhaltigkeitsbonus" ihre Merkblätter zum 01.07.2022 neu. Genauere Informationen sind der Webseite "Investitionsfinanzierung" und der Webseite "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" zu entnehmen.