24.06.2022

ISB-Darlehen "Förderung von selbst genutztem Wohnraum"

Das Ministerium für Finanzen hat mit Wirkung zum 15.06.2022 die Verwaltungsvorschrift "Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen" für das Programm neu veröffentlicht. Das Land fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) selbstgenutztes Wohneigentum, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Durch die Förderung des Ankaufs von bestehenden Gebäuden bzw. der Förderung von baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Ankauf erfolgt auch eine Aufwertung von Innerortslagen, gerade im ländlichen Raum; dies unterstützt die Innenentwicklung und ist ein Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels. Gleiches gilt für den Ersatzneubau, der ebenfalls gefördert wird. Das Land unterstützt mit der Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen die Gründung von Wohnungsgenossenschaften. Haushalten wird mit dieser Förderung die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft und damit ein Anrecht auf Überlassung einer Wohnung zur Selbstnutzung ermöglicht. Die Darlehensobergrenzen für das Programm wurden angehoben. Ab sofort gelten in folgenden Fördermietenstufen folgenden Darlehensobergrenzen:

  • Fördermietenstufe 1-2 max. 150.000 EUR
  • Fördermietenstufe 3-4 max. 175.000 EUR
  • Fördermietenstufe 5-6 max. 190.000 EUR

Weitere Informationen zm Förderprogramm können auf der Webseite der ISB Rheinland-Pfalz eingesehen werden.