21.06.2022

Rentenbank startet Interessenbekundung 2022 im Investitionsprogramm Landwirtschaft

Mit dem Beschluss über den Bundeshaushalt 2022 wurde die Grundlage für die Fortsetzung des "Investitionsprogramms Landwirtschaft" geschaffen. Für die neue Antragsrunde hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Förderrichtlinie angepasst. Tankwagen zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern sind nicht mehr förderfähig. Auf Basis der neuen Förderrichtlinie und der dazugehörigen Bekanntmachung wird die Rentenbank ein neues Interessenbekundungsverfahren starten. Unternehmen, die dieses Jahr eine Einladung zur Antragstellung bekommen möchten, können vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 ihr Interesse an einer Förderung in den drei Kategorien

  • A - Maschinen der Außenwirtschaft
  • B - Separationsanlagen und
  • C - Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger

bekunden. Das Interessenbekundungsverfahren findet über das Förderportal der Rentenbank https://lw-foerderportal.rentenbank.de/ statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Registrierung im Förderportal. Anschließend führt die Rentenbank per technischem Zufallsverfahren eine Reihung aller eingegangenen Interessenbekundungen durch. Entsprechend dieser Reihenfolge versendet die Rentenbank ab Anfang August 2022 die Einladungen zur Antragstellung.

Neu in dieser Antragsrunde ist, dass die Zeit für die Erstellung des Zuschussantrags durch den Antragsteller im Förderportal in der Kategorie
C-Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern auf 120 Tage verlängert wurde. In den übrigen Kategorien A-Maschinen der Außenwirtschaft und B-Separationsanlagen bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen.

Weitere Informationen zum Programm können auf der Webseite der Rentenbank eingesehen werden.