02.06.2022

Reduzierung des Kredithöchstbetrages im Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg hat den Kredithöchstbetrag im Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum auf 5 Millionen Euro zum 01.06.2022 reduziert. Auf Anfrage können auch höhere Kreditbeträge beantragt werden. Des Weiteren wurden Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen für Endkreditnehmer und Kreditinstitute vorgenommen.

In den Allgemeinen Bestimmungen (AB-EKN) hat die ILB unter Ziffer 7 "Prüfungsrechte, Informationspflichten" in der Ziffer 7.1 die Landwirtschaftliche Rentenbank ergänzt. In den Allgemeinen Bestimmungen (AB-KI) ist der Bezug zu den AGB's der ILB unter Ziffer 14 "Erfüllungsort und Gerichtsstand" gestrichen worden.

Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum können Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg finanziert werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm können auf der Webseite der ILB eingesehen werden.