20.05.2022

Änderungen des Programms NRW.BANK.Energieinfrastruktur zum 23.05.2022

Zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende ist eine zukunftsgerichtete Anpassung der Energieerzeugung sowie ein notwendiger Ausbau von Netzen und Speichertechnologien in den nächsten Jahren notwendig. Das wird umfangreiche Investitionen und einen entsprechenden Finanzierungsbedarf auslösen. Mit diesem Programm werden Investoren gefördert, um notwendige Energieinfrastrukturinvestitionen durchzuführen. Auf Grund der zunehmenden Relevanz von dezentralen Versorgungslösungen im Energiesektor hat die NRW.Bank das Programm NRW.BANK.Energieinfrasturktur markt- und bedarfsorientiert weiterentwickelt. Folgende Änderungen treten ab dem 23.05.2022 in Kraft:

  • Erweiterung des Verwendungszwecks für Vorhaben, die nicht (überwiegend) in öffentliche Netze einspeisen:
    Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung in NRW waren im Programm NRW.BANK.Energieinfrastruktur bisher förderfähig, wenn die Anlagen für öffentliche Zwecke vorgesehen waren beziehungsweise die in den Anlagen erzeugte Energie überwiegend in öffentliche Netze eingespeist wurde. Dies wird nunmehr erweitert und eine Förderung ist auch für (überwiegend) innerbetriebliche Zwecke möglich. Wohnwirtschaftliche Vorhaben sind weiterhin von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.
  • Erweiterung des Antragstellerkreises um gemeinnützige Organisationsformen:
    Um allen relevanten Investoren von Energieinfrastrukturvorhaben ein entsprechendes Förderangebot im Programm NRW.BANK.Energieinfrastruktur unterbreiten zu können, werden "Gemeinnützige Organisationsformen" explizit in den Antragstellerkreis aufgenommen.
  • Reduzierung des Mindestkreditbetrages auf 125.000 EUR:
    Der Mindestkreditbetrag im Programm NRW.BANK.Energieinfrastruktur reduziert sich von aktuell 250.000 EUR auf zukünftig 125.000 EUR.

Weitere Informationen zum Förderprogramm können auf der Webseite der NRW.Bank eingesehen werden.