04.05.2022

Neues Bürgschaftsprogramm "EGF 70" zum 01.05.2022

Die L-Bank erweitert ihre Fördermöglichkeiten aufgrund des Vertragsabschlusses mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Rahmen des Pan-European Guarantee Fund. Durch die Rückverbürgung des EIF können die Hausbanken mit einer Bürgschaft in Höhe von 70 % des zugrundeliegenden Förder- oder Hausbankenkredits entlastet werden. Dieses zusätzliche Bürgschaftsprogramm bietet im Zuge der Absicherung des Risikos von allgemeinen Investitions- und Betriebsmittelkrediten die Möglichkeit, insbesondere transformationsbedingte und nachhaltige Vorhaben zu begleiten. Das Förderziel ist aber nicht auf solche Vorhaben beschränkt. Jede hierunter verbürgte Transaktion wird durch das EGF-Garantieinstrument unterstützt, das vom Europäischen Investitionsfonds mit finanzieller Unterstützung der zum EGF beitragenden Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Es können hiermit sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Small Mid Caps (SMC), die weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen, unterstützt werden. Die L-Bank vergibt EGF-Bürgschaften mit einem Volumen von über 1,25 Mio. EUR bis 5,25 Mio. EUR. Der verbürgte Kreditbetrag beträgt maximal 7,5 Mio. EUR. Die Laufzeit des Bürgschaftsprogramms "EGF 70" ist zunächst befristet auf den 31.12.2022 (Abschluss des Kredit- und Bürgschaftsvertrags). Weitere Informationen zum Bürgschaftsprogramm können auf der Webseite der L-Bank eingesehen werden.