04.04.2022

EU fördert Übersetzung von literarischen Werken

Die Europäische Kommission fördert im Rahmen des Programms "Kreatives Europa" die Übersetzung von literarischen Werken. Für belletristische Werke von hohem literarischen Wert auf Papier, als E-Books und Hörbücher, die in der Originalsprache bereits veröffentlicht aber noch nicht in die Zielsprache übersetzt wurden, können die Verlage eine Förderung zur Übersetzung, Veröffentlichung und Promotion erhalten. Gefördert werden können Buchpakete von unterschiedlicher Größe:

Kleine Literaturprojekte: 5 bis 10 Werke mit einem Zuschuss von bis zu 100.000 Euro

Mittlere Literaturprojekte: 11 bis 20 Werke mit bis zu 200.000 Euro

Große Literaturprojekte: mindestens 21 Werke mit bis zu 300.000 Euro

Die Werke können in bis zu drei Jahren übersetzt, beworben und vertrieben werden. Maximal 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten können finanziert werden, die restlichen 40 Prozent müssen von den Antragstellern aufgebracht werden.

Förderfähig sind Organisationen, die im Buch- und Verlagswesen tätig sind. Diese können die Projekte als einzelne Organisation beantragen und durchführen (Projektkategorie 1) oder als Konsortium aus mindestens zwei antragsberechtigten Organisationen (Kategorie 2).

Die Antragstellung ist in der Regel einmal jährlich möglich und erfolgt über das Funding and Tenders Opportunities Portal. Die nächste Antragsfrist ist der 31. Mai 2022. Weitere Informationen zur Förderung und zum Antrag finden Sie auf der Webseite Creative Europe Desk Deutschland