29.03.2022

EU-Kommission veröffentlicht Befristeten Krisenrahmen

Die Europäische Kommission hat einen Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen veröffentlicht, nach dem allen EU-Mitgliedsstaaten die Unterstützung von Unternehmen erleichtert werden soll.

Die wegen des Kriegs in der Ukraine gegen Russland verhängten Sanktionen haben auch Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und in den anderen Mitgliedsstaaten - direkt oder indirekt. Betroffene Unternehmen haben beispielsweise Mehrkosten wegen besonders hoher Energiepreise, können aber auch von einem Umsatzrückgang durch unterbrochene Lieferketten oder erhöhte Produktionskosten betroffen sein. So sind hierzulande viele Branchen und Sektoren betroffen, beispielsweise der Agrarsektor, die Lebensmittelindustrie und der Fischerei- und Aquakultursektor, aber auch die Branchen Verkehr und Tourismus. Der Befristete Krisenrahmen soll negative wirtschaftliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt abmildern.

Der Befristete Krisenrahmen listet folgende mögliche Maßnahmen auf:

Begrenzte Beihilfebeträge: Die Mitgliedstaaten werden Regelungen auflegen können, mit denen sie von der Krise betroffene Unternehmen, die in Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur tätig sind, Beihilfen von bis zu 35.000 Euro je Unternehmen gewähren können. Betroffene Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen können jeweils bis zu 400.000 Euro erhalten. Diese Unterstützung kann in jeder Form, einschließlich direkter Zuschüsse, gewährt werden.

Liquiditätshilfe in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen: Mit den staatlichen Garantien soll sichergestellt werden, dass die Banken weiterhin Darlehen an alle von der derzeitigen Krise betroffenen Unternehmen vergeben. Die Darlehen dürfen sowohl für Investitions- als auch Betriebsmittelbedarf gewährt werden.

Beihilfen zum Ausgleich erhöhter Energiepreise: Diese Unterstützung kann in jeder Form, einschließlich direkter Zuschüsse, gewährt werden. Die Gesamtbeihilfe je Empfänger darf sich jedoch nicht auf mehr als 30 Prozent der beihilfefähigen Kosten oder mehr als 2 Mio. Euro belaufen.

Durch diese Maßnahmen soll der Befristete Krisenrahmen gezielt die Wirtschaft unterstützen und einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt aufrechterhalten. Auf Grundlage des Befristeten Krisenrahmens können von den EU-Mitgliedstaaten eigene Regelungen erarbeitet werden. Der Befristete Krisenrahmen gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2022.

Weitere Informationen gibt es im Amtsblatt der Europäischen Union vom 24.03.2022, C131 I: "Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine".