21.03.2022

BMEL fördert Anpassung der Landwirtschaft an Folgen des Klimawandel

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaf (BMEL) will die Anpassung der Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels mit extremen Wetter- und Witterungsereignissen fördern, um auch künftig eine hohe Ertragsbildung, -qualität und -stabilität im Pflanzenbau zu gewährleisten.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist eine anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, bei der Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zusammenwirken und gemeinsam Innovationen für eine Landwirtschaft unter den Bedingungen des Klimawandels vorantreiben. Die Bandbreite für Innovationen reicht hier von der Entwicklung spezifischer Einzelmaßnahmen über die Optimierung des betrieblichen Managements bis hin zur Transformation ganzer Produktionssysteme und bezieht vor- und nachgelagerte Produktionszweige mit ein. Die Entwicklung und Implementierung agrartechnischer Systemlösungen basierend auf digitalen Zukunftstechnologien können wichtige Bausteine zur Stärkung der Resilienz der Kulturpflanzen und ihrer Produktionssysteme vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen sein.

Die Förderung ist aufgeteilt in zwei Module:

  • Modul A – Innovationsförderung. Projekte im Modul A werden über das Programm zur Innovationsförderung des BMEL gefördert. Ziel dieses Moduls ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen, die zur Resilienz der Pflanzenproduktion gegenüber Folgen von Klimaänderungen beitragen.
  • Modul B – Ackerbaustrategie. In Modul B werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie die Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer über die Ackerbaustrategie gefördert. Deshalb sind sie auf Kulturen des Ackerbaus beschränkt. In diesem Fördermodul können auch Forschungsvorhaben unter Einbindung von internationalen Partnern eingereicht werden, die vor allem die internationale Vernetzung der beteiligten deutschen Wirtschaftspartner stärken.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, genauere Informationen zur Höhe der Förderung sind der Richtlinie zu entnehmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (nur Modul A). Die Antragstellung von Start-ups wird in Modul A ausdrücklich begrüßt.

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen bis zum 22. Juni 2022 (12.00 Uhr) beim Projektträger einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Bewerber aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach Prüfung über eine Förderung entschieden wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BLE.