14.03.2022

Rahmede-Brückensperrung: Neue Variante in NRW Universalkredit

Die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW.Bank) gibt in einem Rundschreiben bekannt, dass es bis Ende 2023 eine besondere Förderung für die von der Unterbrechung der A 45 betroffene Region durch eine zusätzliche Darlehensvariante im Universalkredit gibt:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort in den Gebieten Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm und Stadt Dortmund, die von der Sperrung der Talbrücke Rahmede betroffen sind, können zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 20 Prozent der Darlehenssumme (max. 100.000 EUR je Unternehmen) erhalten.

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zur Minderung der Belastung (u. a. höhere Lieferkosten) bzw. zur Verbesserung der Unternehmenssituation. In der Variante "Förderung Rahmede-Brücke" werden Darlehen von i. d. R. bis zu 2 Mio. Euro mit flexiblen Laufzeiten von 3 bis zu 10 Jahren und bis zu 5 Tilgungsfreijahren als Ratendarlehen oder endfällig angeboten.

Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen ihrer jeweiligen IHK oder HWK schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung am 2. Dezember 2021 Umsatzeinbußen oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten von mindestens 20 Prozent haben. Mit einer Bestätigung der Kammer kann das Unternehmen die Förderung über seine Hausbank beantragen.

Dieses Angebot gilt bis zum 31. Dezember 2023 und kann über die bekannten Antragsformulare des NRW.BANK.Universalkredits beantrag werden. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Webseite der NRW.Bank.