07.03.2022

NBank fördert Gute Nachbarschaft

Mit dem Förderprogramm Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement unterstützt das Land Niedersachsen seit 2017 innovative Projekte zur Stärkung der Integration und Teilhabe in der Stadtentwicklung. Die Bewerbung für die Fördermittel erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. In den Wettbewerbsverfahren 2017 bis 2021 wurden durch eine Jury insgesamt bereits 108 Projekte ausgewählt. In diesem Jahr lautet das Motto: "Gute Nachbarschaft".

Es sollen Modellprojekte in Dörfern und Städten, Quartieren und Ortsteilen gefördert werden, die sich den besonderen Herausforderungen durch Integration von Zugewanderten und demografischen Wandel im gesellschaftlichen Leben in Dörfern und Städten, Quartieren und Ortsteilen widmen. So können Maßnahmen unterstützt werden, die sogenannte "benachteiligte Wohngebiete" positiv ausgestalten.

Die Projekte sollten über Handlungsansätze verfügen, die erwarten lassen, dass sie die Strukturen des Wohnquartiers verbessern und städtebaulich behutsam aufwerten oder den sozialen Zusammenhalt sichern und die gesellschaftliche Teilhabe fördern. Die Projektlaufzeit kann bis zu 36 Monate betragen.

Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und soll maximal 60.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Führt ein Antragsteller mehrere Projekte durch, kann die Förderung auf bis zu 120.000 Euro im Jahr erhöht werden. Zusätzlich bietet die Förderung in einem festgelegten Rahmen Beratung und Unterstützung an. Der Wettbewerb wird vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ausgelobt.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise, juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck, Verbände der Wohlfahrtspflege sowie kirchliche Organisationen und Kammern.

Der Antrag auf finanzielle Förderung ist bei der NBank einzureichen und die inhaltliche Projektdarstellung bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V.  – beides fristgerecht zum 1. April 2022. Weitere Informationen zur Förderung und zur Bewerbung sind auf der Webseite der LAG zu finden sowie auf der Webseite der NBank.