28.02.2022

Vorläufiger Haushalt: Besonderheiten zum Antrag im Berliner Programm EnergiespeicherPlus

Das IBB Business-Team der Investitionsbank Berlin weist auf seiner Webseite wegen des noch nicht beschlossenen Berliner Haushalts auf eine Besonderheit im Förderprogramm "Energiespeicher PLUS" hin: Es gelten bei Antragstellung und vorzeitigem Maßnahmenbeginn seit dem 1. Januar 2022 zunächst folgende Regelungen:

Die Erteilung eines Bescheides auf eingehende Anträge kann erst erfolgen, wenn das Haushaltsgesetz vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dies erfolgt voraussichtlich im Juli 2022.

Mit dem Projekt, für das eine Zuwendung aus dem Programm EnergiespeicherPLUS beantragt wurde, darf erst begonnen werden, wenn die IBB Business Team GmbH bestätigt hat, dass der Antrag eingegangen ist. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn erfolgt dann jedoch auf eigenes Risiko der Antragsteller. Aus der Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung hergeleitet werden. Sollten für die Jahre 2022/2023 keine oder nicht ausreichend Fördermittel vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden, müssten die Anträge abgelehnt werden.

Im Förderprogramm "Energiespeicher PLUS" wird der anzuschaffende Stromspeicher pro kWh nutzbarer Speicherkapazität mit 300 Euro bezuschusst. Die Gesamtfördersumme ist je System auf maximal 15.000 Euro begrenzt. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen und freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Institutionen, Genossenschaften oder Wohnbaugesellschaften. Die Berliner Bezirke sind ebenfalls antragsberechtigt. Das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Weitere Informationen zur Förderung gibt es in der Fördermitteldatenbank und auf der Webseite des IBB Business Teams.