14.02.2022

Investitionen in Brandenburger Landwirtschaft: Erste Antragsrunde noch bis Ende März

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) teilt auf ihrer Webseite mit, dass noch bis Ende März Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Programm "Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen" eingereicht werden können. Zwei reguläre Antragstermine seien für 2022 geplant, so die Förderbank.

Die Antragstellung für die erste Antragsrunde ist befristet bis einschließlich 31. März 2022. Der Zeitraum zur Antragstellung für die zweite Antragsgrunde werde rechtzeitig bekanntgegeben und ende am 30. Juni 2022. Für die Antragstellung von Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg stünden laut ILB insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 34,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Für den Antragszeitraum vom 3. Februar bis einschließlich 31. März 2022 sei die noch aktuell gültige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin von 2021 gültig. In der Folge könnten Zuwendungsempfänger dieser ersten Antragsrunde 2022 nicht von den neu geltenden Erweiterungen des GAK-Rahmenplanes 2022 profitieren. Dies sei voraussichtlich erst mit der zweiten Antragsrunde möglich, sobald eine geltende neue Richtlinie 2022 abgestimmt, unterzeichnet und zum Zeitpunkt der Antragsöffnung veröffentlicht worden ist, so die ILB. Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung gibt es in der Fördermitteldatenbank und auf der Webseite der ILB.