24.01.2022

Ausschreibung im Programm Invest BW Innovation

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg will im Förderprogramm Invest BW II Projekte und Maßnahmen von Unternehmen fördern, die einen signifikanten Beitrag dazu leisten, Innovationen für den Klimaschutz im Land weiter voranzubringen. Mit dem aktuellen zweiten Förderaufruf sollen wirkungsvolle Anreize insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen geschaffen werden, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Klimaschutz zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Darüber hinaus soll die aktive Kooperation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur beschleunigten Umsetzung von Forschungsergebnissen gestärkt und damit die Wirkung des anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfers ausgebaut werden.

Die Vorhaben sollen den Fokus auf einen der drei Aspekte legen:

  • Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte
  • Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stärkung des Klimaschutzes

Für diesen Förderaufruf sind Fördermittel des Landes in Höhe von 30 Millionen Euro vorgesehen. Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 1 Million Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 3 Millionen Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 1 Million Euro nicht übersteigen darf. Die Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO - bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden. Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder dort errichten wollen, antragsberechtigt.

Bei Verbundvorhaben sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg antragsberechtigt. Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss hinreichend belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.

Anträge können noch bis zum 31. März 2022 (15 Uhr) beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden. Weitere Information zur Förderung und zur Antragstellung gibt es in der Fördermitteldatenbank und auf der Webseite Invest BW.