04.01.2022

L-Bank verlängert Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen

Die Staatsbank für Baden-Württemberg - L-Bank -  teilt auf ihrer Webseite mit, dass der Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen verlängert wurde.

Mit dem Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO) stellt die L-Bank Organisationen in Baden-Württemberg für einen vorübergehenden coronabedingten Finanzierungsengpass ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 800.000 Euro zur Verfügung. Das Darlehen kann zur Finanzierung von Betriebsmitteln und für alle Investitionen in die soziale Infrastruktur genutzt werden. Geförderte Organisationen müssen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und infolge dessen von der Körperschaftssteuer befreit sein.

Anträge für einen Liquiditätskredit Li GO können über die Hausbank noch bis 30. April 2022 gestellt werden. Der Darlehensvertrag zwischen der Hausbank und den gemeinnützigen Organisationen muss dann bis zum 30. Juni 2022 geschlossen werden. Weitere Informationen gibt es in der Fördermitteldatenbank und auf der Webseite der L-Bank.