21.12.2021

KfW verlängert Förderung der Digitalisierung von Krankenhäusern

Die Kreditanstat für Wiederaufbau (KfW) teilt in einem Rundschreiben mit, dass die Förderung für die Digitalisierung von Krankenhäusern im "Investitionskredit Digitale Infrastruktur" (206) verlängert wurde.
Die Digitalisierung von Krankenhäusern, gefördert nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), sieht einen Eigenanteil von 30 Prozent vor. Dieser Eigenanteil kann über den "Investitionskredit Digitale Infrastruktur" finanziert werden. Die Möglichkeit dieser Eigenmittelfinanierung wurde nun bis zum 30. Juni 2023 ausgedehnt.
Ein Kredit zur Finanzierung von Investitionen in die Digitalisierung von Krankenhäusern setzt eine Förderung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aus dem "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" voraus. Weitere Informationen zum Investitionskredit Digitale Infrastruktur sowie speziell zum Verwendungszweck "Digitalisierung von Krankenhäusern" gibt es auf der Webseite der KfW.