06.12.2021

Corona: Bund verlängert Überbrückungs- und Neustarthilfen

Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium (BMF und BMWi) haben die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 verlängert und sich auf die entsprechenden Bedingungen geeinigt.

Aktuell gilt bis 31. Dezember 2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV bei einem Umsatzrückgang weiterhin eine Erstattung von bis zu 90 Prozent ihrer Fixkosten. Der maximale monatliche Förderbetrag liegt weiterhin bei 10 Mio. Euro, insgesamt jedoch maximal 54,5 Mio. Euro.

Verbesserter Eigenkapitalzuschuss

Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung. Schausteller, Marktleute und private Veranstalter, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, können einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten, wenn sie im Dezember einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent nachweisen können.

Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Auch die Fristen für die bereits laufenden Programme wurden verlängert: Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung der bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Die Programme werden derzeit angepasst und neue FAQ zeitnah veröffentlicht, danach könne auch die Antragstellung über die bekannte Plattform erfolgen, so das BMF. Weitere Informationen zur Förderung, zu den Bedingungen und zur Antragstellung gibt es auf der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.