29.11.2021

Neue Förderung von Ladestationen bei der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat zwei neue Förderprogramme aufgelegt, um die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu finanzieren: Über einen Zuschuss wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowohl für Kommunen (439) als auch für Unternehmen (441) gefördert.

Ziel der Förderung ist es, Kommunen und Unternehmen sowie deren Beschäftigte beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von fabrikneuen, stationären Ladestationen inklusive der Netzanschlüsse.

Die Ladeinfrastruktur darf nicht öffentlich zugänglich sein und muss sich an Stellplätzen befinden, die nur von der Kommune, vom Unternehmen oder von deren Beschäftigten genutzt werden. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.

Der Zuschuss beträgt für Kommunen 70 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt. Der auszahlbare Zuschussbetrag pro Antrag muss mindestens 9.000 Euro erreichen, das heißt in einem Antrag sind mindestens zehn Ladepunkte zu bündeln. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Unternehmen können ebenfalls 900 Euro bzw. 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten; die Förderung ist auf 45.000 Euro je Standort begrenzt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände), Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Einzelunternehmer oder Freiberufler.

Anträge können ab sofort bei der KfW gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung und eine Liste förderfähiger Ladestationen finden Sie auf der Webseite der KfW.