23.11.2021

Sachsen fördert private Hochwassereigenvorsorge

Das Land Sachsen fördert künftig Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten, wie das sächsische Umweltministerium auf seiner Webseite meldet. Damit unterstütze der Freistaat Investitionen von Hauseigentümern an bestehenden Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können.

Gefördert werde die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials. Ebenso gefördert werden Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen. Die Förderhöhe pro Gebäude beträgt für die Erstellung eines Gutachtens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.200 Euro. Für investive Vorhaben liegt der Förderanteil bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Fördersumme von maximal 20.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude in Sachsen. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung wird über die Sächsische Aufbaubank (SAB) erfolgen. Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare sollen in Kürze auf der Webseite der SAB verfügbar sein.

Weitere Informationen gibt es in der Fördermitteldatenbank oder in der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021), erschienen im Sächsischen Amtsblatt Nr. 46 vom 18. November 2021.