23.11.2021

Gründerstipendium: Niedersachsen fördert Begleitende Einrichtungen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Begleitenden Einrichtungen herausgegeben, die Gründungsprojekte an Hochschulen betreuen.

Betreuen die Einrichtungen ein Gründungsprojekt mit nur einem Stipendiaten, dann beträgt die so genannte Betreuungspauschale einmalig 2.500 Euro, bei mehreren Stipendiaten in einem Projekt erhöht sich die Billigkeitsleistung auf 5.000 Euro. Die Betreuungspauschale soll In Ergänzung zum Gründungsstipendium als Ausgleich für die Mehrbelastung durch die COVID-19 Pandemie gezahlt werden.

Den Gründern selbst steht als Gründungsstipendium acht Monate lang ein Betrag von 2.000 Euro monatlich zur Verfügung, wenn sie über ein abgeschlossenes Studium oder eine Ausbildung verfügen, ansonsten 1.000 Euro monatlich. Weitere Informationen zum Gründungsstipendium gibt es auf der Webseite der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.

Weitere Informationen zur neuen Betreuungspauschale für Begleitende Einrichtungen gibt es in der "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der Begleitenden Einrichtungen an niedersächsischen Hochschulen in Ergänzung zum Gründungsstipendium - Betreuungspauschale niedersächsische Hochschulen", erschienen im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 45/2021.