10.11.2021

Baden-Württemberg: Innovationsförderung in der zweiten Runde

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Innovations- und Technologievorhaben im Rahmen des Programmes Invest BW -Teil II herausgegeben. Somit ist das Förderprogramm Invest BW am 15. Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm in eine zweite Runde gegangen und Baden-Württemberg stellt mit einer zweiten Tranche rund 200 Millionen Euro aus der Rücklage "Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise" zur Verfügung.

In der Innovationsförderung werden bis Ende 2022 regelmäßig technologieoffene und missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben, die jeweils quartalsweise veröffentlicht werden. Der erste technologieoffene Förderaufruf beginnt am 15. Oktober und endet mit dem 15. Januar 2022. Für die erste Förderrunde sind 40 Millionen Euro vorgesehen.

In diesem ersten technologieoffenen Förderaufruf zur Innovationsförderung werden branchenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Service-Plattformen abzielen.

Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen - insbesondere KMU - und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe antragsberechtigt, bei Verbundvorhaben zusätzlich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen.

Förderanträge können online über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH noch bis zum 15. Januar 2022 eingereicht werden. Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Weitere Informationen finden Sie in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite www.invest-bw.de.