10.11.2021

Sachsen fördert mobile Luftfilter in Schulen

Der Freistaat Sachsen hat ein neues Förderprogramm im Sinne des bestehenden Infektionsschutzes aufgelegt. Mit einem Zuschuss sollen Schulen und Kindertagesstätten bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in gemeinschaftlich genutzten Räumen unterstützt werden.

Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, freie und öffentliche Träger können maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben und bis zu 3.000 Euro für jedes angeschaffte Gerät zur Luftreinhaltung als Förderung erhalten. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, deren Zahlung bis zum 31. Mai 2022 fällig wird.

Anträge können noch bis zum 25. November 2021 über das Online-Portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung gibt es auf der Webseite der SAB.