02.11.2021

Neue Laufzeit im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erweitert die bereits bestehenden Laufzeitvarianten des Programms "Erneuerbare Energien - Standard" (270). Neu ist ab dem 3. November 2921 eine Variante mit 30-jähriger Laufzeit, einer 10-jährigen Zinsbindung und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

Über das Förderdarlehen können Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sowie zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem im In- und Ausland finanziert werden. Der maximale Förderbetrag liegt bei 50 Millionen Euro, der Zinssatz ist abhängig von der Laufzeit und der Preisklasse. Mögliche Antragsteller sind unter anderem (abhängig vom Investitionsort) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Freiberufler, Einzelunternehmen, Landwirte oder Natürliche Personen.

Die neue Laufzeitvariante (30/5/10) kann ab dem 3. November 2021 beantragt werden. Weitere Informationen zum Programm "Erneuerbare Energien - Standard" finden Sie in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der KfW.