20.10.2021

IB.SH: Träger können Anträge zur Alphabetisierung und Grundbildung stellen

Die Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein (IB.SH) teilt im aktuellen Newsletter mit, dass ab sofort Anträge auf Förderung im Förderschwerpunkt C3 des Landesprogramm Arbeit "Alphabetisierung und Grundbildung" gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 1. November 2021, 12:00 Uhr.

Der erste Förderzeitraum läuft vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Zwei weitere Förderzeiträume über die gesamte ESF-Förderperiode bis Ende 2028 sind bereits geplant.

Mit der Aktion C3 Alphabetisierung und Grundbildung fördert das Land Schleswig-Holstein Träger, die Kurse (Unterricht) und Informationen bzw. Beratungen für gering literarisierte Erwachsene und ihre Angehörigen anbieten. Die Kurse sollen landesweit in Schleswig-Holstein angeboten werden. Eine Öffentlichkeitsarbeit und die Sensibilisierung von Akteuren in der Arbeitswelt ergänzen das Angebot. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der IB.SH.