11.10.2021

Neue Kofinanzierung zur Kinoförderung in Sachsen

Sachsen wird sich am Zukunftsprogramm Kino der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) beteiligen, wie die Sächsische Staatskanzlei meldet. Insgesamt werden vom Freistaat für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 je 250.000 Euro als Kofinanzierung zur Verfügung gestellt.

Mit der Förderung aus dem Zukunftsprogramm werden die Kinos in Sachsen bei der Finanzierung von Investitionen unterstützt. Aufgrund der wachsenden Konkurrenz durch Streaming-Dienste und Medienplattformen sollen die Kinos in die Lage versetzt werden, ihre Stärken besser herausstellen zu können. Die Förderung ermöglicht unter anderem Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit dem SARS-CoV-2-Virus, die Verbesserung der Barrierefreiheit und die Modernisierung der Projektions- und Tontechnik. Erfasst sind auch Investitionen in eine Aufwertung der Ausstattung der Besucherbereiche sowie energieoptimierte Heiz- und Lüftungsanlagen sowie nachhaltiges Wasser- und Verpackungsmanagement (Grünes Kino).

Über einen Zuschuss werden bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 11.250 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen. Die restlichen 80 Prozent sollen über das Zukunftsprogramm Kino des Bundes finanziert werden.

Förderberechtigt sind ortsfeste Kinos mit bis zu sieben Leinwänden, die ihren Sitz in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnern haben oder sich durch ein besonderes Engagement für die Kinokultur auszeichnen.

Voraussetzung für die Kofinanzierung durch das Land Sachsen ist eine zugesagte Förderung durch die Filmförderanstalt (FFA) des Bundes aus dem Zukunftsprogramm Kino. Die Förderung wird geregelt durch die „Förderrichtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Kofinanzierung der Förderung des Zukunftsprogramms Kino der Beauftragten für Kultur und Medien (FRL Kofinanzierung Zukunftsprogramm Kino)“. Antrags- und Bewilligungsstelle für das Zuwendungsverfahren ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).