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Mittelstandsförderung
Mit der Veröffentlichung des Förderbanken-Neustrukturierungsgesetzes im Bundesgesetzblatt am 22. August 2003 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für das Zusammenwirken der beiden Förderbanken KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und DtA (Deutsche Ausgleichsbank) in der neu gegründeten KfW-Mittelstandsbank geschaffen.
Die KfW-Mittelstandbank wickelt als Plattform für Gründer und mittelständische Unternehmen seit dem 01.09.2003 zentral alle auf diese Zielgruppen gerichteten Fördermaßnahmen ab. Dementsprechend wurde im Zuge der Fusion der zwei Förderinstitute nach und nach die gesamte Förderkulisse umstrukturiert und eine Bündelung aller bisherigen Aktivitäten verwirklicht.
Auf Länderebene übernehmen die jeweiligen Sonderkreditinstitute ähnlich definierte Verantwortungs- und Aufgabenbereiche wie die KfW-Mittelstandsbank für den Bund.
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