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Kommunale Wirtschaftsförderung Förderprogramme mit regionalpolitischer Zielsetzung dürfen nur in den als spezielle Fördergebiete ausgewiesenen Regionen ausgereicht werden. In diesen Ziel-Gebieten werden betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen oft mit Zuschüssen gefördert. Die Zugehörigkeit zu Fördergebieten wird in Rahmen- und Strukturplänen auf Bund-/ Länder- Ebene für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel fünf Jahre) festgelegt und bedarf der Zustimmung durch die EG-Kommission. Die Kommunale Wirtschaftsförderung versteht sich als "Schnittstelle" zwischen wirtschaftlichen und kommunalen Interessen. Zwei Hauptaufgaben der Wirtschaftsförderung stehen hierbei meistens im Vordergrund: Anlaufstelle für unternehmerische Anfragen und Probleme und generelle Beratungs- und Informationsstelle für Unternehmen.
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