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Fördermittelberatung
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Fördermittelberatung und die entsprechende Werbung für diese Dienstleistung nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fallen. Zur Begründung heißt es, dass die Beratung bezüglich möglicher finanzieller Unterstützung für Unternehmen durch öffentliche Fördermittel überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet läge. Sie sei wirtschaftlich notwendiger Teil der Beratung sowohl bei einer Existenzgründung als auch unternehmen begleitend.
Hintergrund der Entscheidung war ein Musterprozess vor dem Landgericht Bremen, den der BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater) angestrengt hatte. Anlass war eine Abmahnflut von Anwälten gegen Unternehmensberater, die Fördermittelberatung in erster Linie als Rechtsberatung darstellten. Mit dieser Entscheidung wurde endlich Rechtsklarheit geschaffen und den Unternehmensberatern wieder die Möglichkeit gegeben, eine umfassende und unternehmen begleitende Beratung anzubieten und durchzuführen.
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