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Fördergelder staatlich überwacht
Anträge für staatliche Fördermittel sind oft lang. Sie sollten sich im eigenen Interesse beim Ausfüllen keine Fehler leisten.
Gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz können Subventionen noch nach Jahren zurückgefordert werden. Es genügt, dass Fehler gefunden werden. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an.
Entsprechend der Subventionsgesetze ist bei jedem Betrugsverdacht Anzeige zu erstatten. Für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren genügt, dass in einem Antrag vorgeschriebene Angaben fehlen. Behörden, die darauf stoßen, müssen Strafanzeige erstatten. Sie haben dabei kein freies Ermessen.
Fördermittelempfänger können so überraschend in den Verdacht des Subventionsbetrugs geraten. Auch wenn sich das als haltlos herausstellt, könnten bei der Prüfung frühere Fehler gefunden werden mit der Folge von Rückforderungen. Neben Anträgen sollten Sie auch die Zuwendungsbescheide genau lesen. Alle Auflagen, die darin enthalten sind, müssen ebenfalls strikt beachtet werden.
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