Finanzierungshilfen

Finanzierungshilfen


Öffentliche Finanzierungshilfen müssen in der Regel nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden. Soweit dies nicht möglich ist, können Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und in manchen Bundesländern auch Haftungsfreistellungen beantragt werden. Von Hause aus mit 80-100%igen Haftungsfreistellungen versehen sind die Gründungskredite ERP-Kapital für Gründung, Mikrodarlehen und StartGeld.

Weitere Informationen zum Thema Finanzierungshilfen finden Sie im Modul Gewerbefinanzierung unseres Beratungshilfe-Produktes InvestInform.
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