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Existenzgründungszuschuss
Aus der Arbeitslosigkeit heraus werden Existenzgründerinnen und -gründer von der Bundesagentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert. Nach dem Unternehmensstart erhalten sie in den ersten neun Monaten einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes und eine Pauschale von 300 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorge. Vor Beginn einer zweiten geringeren Förderphase müssen die Existenzgründer ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.
Mit einem Antrag müssen Gründerinnen und Gründer die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer usw.) vorlegen. Von ihrer persönlichen und fachlichen Eignung müssen Antragsteller außerdem die für sie zuständige Agentur für Arbeit überzeugen. Die Teilnahme an einem Existenzgründungskurs ist in der Regel sinnvoll.
Weitere Informationen zum Thema Existenzgründungszuschuss finden Sie in unserer Beratungssoftware InvestInform. Über unsere Online-Dienstleistung WebCheck-Existenzgründung lesen Sie hier.
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