Existenzgründungsbeihilfen
   

Existenzgründungsbeihilfen


Jedes neue Unternehmen schafft in den ersten Jahren nach der Gründung durchschnittlich 3-4 Arbeitsplätze. Folglich ist der Staat an möglichst vielen Existenzgründungen interessiert und fördert diese mit Existenzgründungsbeihilfen. Der Staat bietet für Existenzgründer und Unternehmen bis zu 8 Jahre nach Gründung spezielle Kredite mit langen Laufzeiten, niedrigen Zinssätzen und tilgungsfreien Jahren an.
Dennoch ist in der Regel eine bestimmte Höhe an Eigenkapital eine unabdingbare Voraussetzung für einen Kredit. In den alten Bundesländern sollte der Eigenkapitalanteil bei mindestens 15 % eines Investitionsvorhabens liegen, in den neuen Bundesländern reicht auch schon die Hälfte.
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