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Existenzgründung Förderung
Ein Zwei-Phasen-Modell zur Förderung der Existenzgründung hat ab August 2006 die bisherigen Regelungen zur Ich-AG und zum Überbrückungsgeld abgelöst. Die neue Existenzgründungsförderung ist in das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz mit aufgenommen worden.
In den ersten neun Monaten umfasst die Förderung den monatlichen Arbeitslosengeldanspruch und zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro pro Monat. Arbeitslose haben einen Anspruch auf diese Förderung. Allerdings soll die Tragfähigkeit der Existenzgründung vor Beginn der Förderung eingehend geprüft werden. Die persönliche Eignung ist eine Fördervoraussetzung.
Es können nur Arbeitslose diese Förderung beantragen und erhalten, die noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld wird mit dem Fördergeld verrechnet. Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten kein Fördergeld.
Nach neun Monaten muss der Existenzgründer die Geschäftsfähigkeit und die Tragfähigkeit erneut nachweisen. Die Förderung für den zweiten Zeitraum von sechs Monaten liegt nach Prüfung der Förderungswürdigkeit im Ermessen der Arbeitsvermittler.
Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung Förderung finden Sie im Modul Informationsdienst unserer Beratungssoftware InvestInform.
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