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Bauförderprogramme
Seit 1999 hat die Bundesregierung zur Umsetzung des Zieles "Energieeinsparung im Gebäudebestand" umfangreiche Maßnahmen ins Leben gerufen. Der Gebäudebestand sollte in das Klimaschutz-Programm einbezogen werden vor allem durch die Energieeinsparverordnung, die bei Renovierungsmaßnahmen an Wohngebäuden energiesparende Maßnahmen vorschreibt. Die Energieeinsparverordnung wurde Mitte 2007 neu aufgelegt.
Ist der Entschluss zur energetischen Sanierung eines Altbaus gefasst, ist es erforderlich, ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zu packen. Alle Bauteile, die Heizungsanlage sowie die Bewohner und ihr Lüftungsverhalten beeinflussen sich gegenseitig. Die notwendigen Maßnahmen und die Höhe der zu erwartenden Energieeinsparung hängen vom Alter des Gebäudes, der Bausubstanz und vom jeweiligen Haustyp ab.
Die KfW-Förderbank fördert Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden mit günstigen Bauförderprogrammen. Besonders gut rechnen sich die energetischen Sanierungsmaßnahmen, wenn beim KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch ein Teilschulderlass des Zusagebetrages des KfW-Darlehens in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung ist, dass der bei der Sanierung für Neubauten geltende Niedrigenergiehausstandard erreicht wird.
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